Ratgeber
Haarersatz und Krankenkasse
Bei krankheitsbedingtem Haarausfall kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Haarersatz übernehmen. Der Weg dahin führt über ein Rezept, ein Fachgeschäft und die Zusage deiner Kasse. Hier liest du, wer Anspruch hat, wie der Ablauf aussieht, was du selbst bezahlst und was du tun kannst, wenn deine Kasse ablehnt. Die Angaben gelten für Deutschland.
Wer Anspruch hat
Eine Perücke gilt als Hilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt sie, wenn sie im Einzelfall nötig ist, um eine Behinderung auszugleichen. So steht es in § 33 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Ob das bei dir zutrifft, prüft deine Krankenkasse. Ein Rezept allein ist noch keine Zusage.
Für Frauen hat das Bundessozialgericht 2002 entschieden, dass ein vollständiger Haarverlust als Behinderung gilt. Eine Frau ohne Kopfhaar falle auf und ziehe die Blicke auf sich. Ziel der Versorgung ist deshalb, dass der Haarverlust einem fremden Menschen nicht auf den ersten Blick auffällt. Dein früheres Aussehen genau wiederherzustellen, gehört nicht dazu.
Bei leichtem, gleichmäßig verteiltem Haarausfall, wie er mit dem Alter häufiger wird, besteht in der Regel kein Anspruch. Liegt dein Haarverlust dazwischen, kommt es darauf an, wie deutlich er zu sehen ist. Das prüft deine Krankenkasse im Einzelfall.
Kinder und Jugendliche können Haarersatz bekommen, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt, egal ob Mädchen oder Junge.
Bei Männern übernehmen die Kassen die Kosten nur in Ausnahmefällen. Das Bundessozialgericht hat 2015 entschieden, dass Haarverlust bei Männern grundsätzlich keine Behinderung ist, weil viele Männer im Laufe des Lebens ihr Kopfhaar ganz oder teilweise verlieren. Ausnahmen sind möglich, wenn der Haarverlust im Einzelfall entstellend wirkt, zum Beispiel bei jungen Männern, denen auch Brauen, Wimpern und Bart fehlen. Manche Kassen nennen außerdem eine Chemotherapie als Beispiel.
Das Rezept
Am Anfang steht ein Rezept deiner Ärztin oder deines Arztes. Darauf steht die Diagnose, die deinen Anspruch begründet. Ein Termin in der Hautarztpraxis ist dafür oft ohnehin sinnvoll, weil dort auch die Ursache des Haarausfalls abgeklärt wird.
Verträgst du Kunsthaar nicht, etwa wegen einer Allergie oder einer chronischen Erkrankung der Kopfhaut, lass dir das ärztlich bescheinigen. Dann kommt bei manchen Kassen Echthaar infrage.
Ein Rezept musst du rechtzeitig einlösen. Bei der hkk zum Beispiel musst du es innerhalb von 28 Tagen einlösen. Wie lange es bei deiner Kasse gilt, erfährst du dort oder in der Praxis.
Beim Vertragspartner
Das Rezept löst du bei einem Zweithaarfachgeschäft, einem Friseur oder einem Onlineanbieter ein, der einen Vertrag mit deiner Krankenkasse hat. Unter diesen Vertragspartnern wählst du frei. Welche es gibt, sagt dir deine Kasse.
Im Geschäft vor Ort wirst du beraten und ausgemessen. Weißt du schon, welches Modell du möchtest, und kennst du deine Kopfmaße, kannst du das Rezept auch bei einem Vertragspartner einlösen, der online verkauft. Dann schickst du ihm das Rezept und bestellst dein Modell dort. Wie du deine Maße nimmst, steht im Ratgeber Kopfumfang richtig messen.
Der Vertragspartner muss dir Modelle anbieten, für die du außer der Zuzahlung nichts bezahlst. Bei der DAK und der hkk sind es in der Regel mindestens zwei. Er erstellt einen Kostenvoranschlag, holt die Zusage deiner Kasse ein und rechnet danach direkt mit ihr ab.
Kaufe erst, wenn die Zusage vorliegt. Sonst bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen. Du kannst Haarersatz auch ohne Rezept selbst kaufen. Dann bezahlst du ihn aber ganz allein.
Was du selbst bezahlst
Ab 18 Jahren zahlst du die gesetzliche Zuzahlung. Für eine Perücke sind das 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro. Kinder und Jugendliche zahlen nichts, und wer von Zuzahlungen befreit ist, ebenfalls.
Wählst du ein Modell, das über das Notwendige hinausgeht, zahlst du den Unterschied selbst. Das kann eine aufwendigere Machart sein oder Echthaar ohne medizinischen Grund. Diesen Aufpreis hält das Fachgeschäft schriftlich mit dir fest.
Wie viel eine Kasse für ein Modell zahlt, regelt sie in ihren Verträgen, und das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Lass dir deshalb vor dem Kauf genau sagen, ob außer der Zuzahlung noch etwas auf dich zukommt.
Was dazugehört und was nicht
Auch was im Preis enthalten ist, unterscheidet sich. Bei der DAK und der hkk gehören zum Beispiel das erste Frisieren oder Einschneiden, ein Perückenständer und Reparaturen während der Nutzungsdauer dazu. Nicht übernommen werden Tücher, Turbane und Mützen, Pflegemittel, spätere Friseurbesuche und eine Haarverdichtung.
Bei Haarteilen und Toppern sind die Kassen verschieden. Die IKK Südwest nennt Haarteile als Leistung. Die hkk schließt sie aus und übernimmt stattdessen eine Teilbereichsperücke, die nach den Maßen der betroffenen Fläche am Oberkopf gefertigt wird. Mehr dazu steht im Ratgeber Topper oder Perücke im Vergleich.
Wann es neuen Haarersatz gibt
Zweithaar nutzt sich ab. Die DAK rechnet bei Kunsthaar mit etwa 6 bis 12 Monaten, bei Echthaar mit 12 bis 15 Monaten, und andere Kassen nennen ähnliche Zeiträume. Ist dein Stück danach verschlissen und brauchst du weiterhin Haarersatz, bekommst du mit einem neuen Rezept eine neue Versorgung. Entscheidend ist der tatsächliche Verschleiß, nicht allein die Zeit. Eine neue Versorgung gibt es also nicht automatisch nach einer bestimmten Anzahl von Monaten.
Bei Kindern gibt es auch dann Ersatz, wenn das Stück nicht mehr passt.
Wenn deine Kasse ablehnt
Lehnt deine Krankenkasse ab, bekommst du einen schriftlichen Bescheid. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt, sobald du den Bescheid erhalten hast. Wie und wo, steht am Ende des Bescheids. Die ausführliche Begründung kannst du auch nachreichen, wichtig ist, dass der Widerspruch rechtzeitig eingeht.
Begründe den Widerspruch möglichst mit einer ärztlichen Stellungnahme, warum du den Haarersatz brauchst. Unterstützung bekommst du zum Beispiel bei einer unabhängigen Patientenberatung oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Bewahre Rezept, Kostenvoranschlag und alle Briefe deiner Kasse mit Datum auf. Dann hast du alles beisammen, wenn du es brauchst.
Privat versichert oder mit Beihilfe
In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen einheitlichen Katalog der Hilfsmittel. Was erstattet wird, steht in deinem Tarif. Bei teureren Hilfsmitteln verlangen viele Tarife vorher einen Kostenvoranschlag. Reiche ihn ein, bevor du kaufst, und schicke später die Rechnung zusammen mit dem Rezept.
Für Beamtinnen und Beamte gilt die Beihilfe. Nach der Beihilfeverordnung des Bundes sind ärztlich verordnete Perücken bis 512 Euro beihilfefähig. Die Bundesländer haben eigene Verordnungen.
In Österreich und der Schweiz ist die Kostenübernahme anders geregelt. Dieser Ratgeber ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir deine Krankenkasse.
Mit beidia
In beidia legst du Rezept, Kostenvoranschlag und die Briefe deiner Krankenkasse als Bild oder PDF unter „Befunde & Dokumente“ ab und heftest sie an die passenden Einträge in der Chronik. Im Steckbrief jedes Stücks stehen Anbieter und Preis. Bei der nächsten Verordnung oder einem Widerspruch findest du so schnell wieder, was wann war.
beidia ansehenWie du dich auf den Termin in der Hautarztpraxis vorbereitest, liest du im Ratgeber Gut vorbereitet zum Hautarzttermin bei Haarausfall. Ob Kunsthaar oder Echthaar besser zu dir passt, steht im Ratgeber Kunsthaar oder Echthaar.
Von Martina Kohls · Stand Oktober 2026
Quellen
- Fünftes Sozialgesetzbuch, § 33 Hilfsmittel und § 61 Zuzahlungen
- Sozialgerichtsgesetz, § 84 Widerspruchsfrist
- Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2002, B 3 KR 66/01 R
- Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Januar 2021, L 4 KR 108/19, zu den Mehrkosten einer Perücke
- Ärzte Zeitung, Kassen müssen keine Perücke für Männer zahlen, zum Urteil B 3 KR 3/14 R vom 22. April 2015
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Verordnung von Haarersatz
- DAK-Gesundheit, Haarersatz und Perücken
- hkk Krankenkasse, Steckbrief Haarersatz, Stand März 2026
- IKK Südwest, Versicherteninformation Haarersatz
- betanet, Haarausfall bei Chemotherapie
- Stiftung Warentest, Perücke nicht für jeden
- Verbraucherzentrale, Hilfsmittel, wer trägt welche Kosten, zur Zuzahlung ab 2027
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Hilfsmittel
- Zentrale Bezügestelle Brandenburg, Informationsblatt Hilfsmittel nach der Bundesbeihilfeverordnung
